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Baurecht - Mini-Lexikon - Teil 2

Vereinbarung der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B)

Sollen die Regelungen der VOB/B Bestandteil des Bauvertrages werden, so ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Bei der VOB/B handelt es um kein für alle geltendes Gesetz, sondern um vorformulierte Vertragsbedingungen, die erst ausdrücklich vereinbart werden müssen.

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Person, die nicht mit der VOB/B vertraut ist, so ist der Text der VOB/B dem Bauvertrag beizufügen. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen wie auch für juristische Personen, die nicht im Bausektor tätig sind und auch nicht von einem Architekten vertreten werden.

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Beratung durch Rechtsanwältin Anneliese Reeckmann

Stand: 10.02.2005

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