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Immobilienkauf

Kaufvertrag für Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Baugrundstück

Sie beschließen, eine Immobilie zu kaufen. Der Ihnen zur Unterschrift vorgelegte Kaufvertrag ist lang und kompliziert. Sie lesen ein paar Mustertexte im Internet und finden, dass der Vertrag in Ordnung ist. Einen Rechtsanwalt beauftragen Sie nicht mit der Prüfung des Vertragsentwurfs, weil Sie das Honorar sparen und das Geld lieber in die Innenaustattung der neuen Wunschimmobilie stecken wollen. Außerdem wirkt der Vertreter des Verkäufers seriös, und die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt ja beim Notar, der neutral ist. Letzteres nehmen Sie jedenfalls an.

Falsch gedacht:

Preisfrage: Mit welcher Variante fährt man besser, wenn der Kauf der Wunschimmobilie später zum Streitfall wird?

  1. Vertragsprüfung durch "Eigenleistung"?
  2. Vertragsprüfung durch einen selbst beauftragten Rechtsanwalt?

Beratung durch Rechtsanwältin Anneliese Reeckmann

Stand: 04.09.2005

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