Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Regelungen, Vorschriften und Rechtsprechung zu Vertragsklauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; häufig auch Teilnahmebedingungen, Lieferbedingungen oder Versandbedingungen genannt) sind für eine Vielzahl gleichartiger Verträge vorformulierte Vertragsbedingungen, die die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei beim Abschluss des Vertrages vorgibt. Die Vertragsbedingungen werden also nicht verhandelt. Der Gesetzgeber hat deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 305 - 310 BGB; früher: AGB-Gesetz) Grenzen für das "Kleingedruckte" bestimmt. Man spricht hier vom Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem AGB-Recht.
Ein Verstoß von Vertragsklauseln gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender des Kleingedruckten haben. Der Verstoß kann nämlich zur Nichtigkeit einzelner oder aller Klauseln führen und damit einen nicht gewollten Inhalt des Vertrages zur Folge haben. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die oft ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige Klausel.
Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen und Unternehmen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen daher in jedem Einzelfall auf die Belange des verwendenden Unternehmens zugeschnitten werden.
Nur ein erfahrener Jurist kann die unübersichtliche, aber maßgebliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit einzelner Klauseln überschauen. Es empfiehlt sich daher, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung oder zumindest mit der Überpüfung von AGB zu beauftragen.
Stand: 30.10.2005